Die Prostitutionsgesetzgebung in der Schweiz ist sicherlich alles andere als Ideal:
- z.B. führt der "Kantönligeist" zu einer Zersplitterung der Vorschriften in den unterschiedlichen Kantonen, die es für Sexarbeiterinnen sehr schwer macht zu wissen, was an ihrem Arbeitsort nun gilt (dies ist auch in Deutschland so). Da Sexarbeit naturgemäss ein hochgradig mobiles Gewerbe ist, v.a. für Wanderhuren und Escorts, wo man vielleicht nur kurze Zeit in einem Kanton arbeitet, wirkt sich dies umso erschwerender aus.
- In Genf müssen sich Bordellsexarbeiterinnen und Escorts sich soweit ich weiss unter ihrem bürgerlichen Namen registrieren lassen, was völlig unhaltbar ist da es einem möglicherweise verheerenden Zwangsouting gleich kommt.
- Sexarbeiterinnen können zumindest im Kanton Zürich und Bern ihr Honorar einfordern- wie dies in anderen Kantonen ist, ist allerdings nicht geklärt.
Dennoch ist die Lage in vielen Kantonen besser als in einem Grossteil der restlichen Welt, und es ist vereinzelt eine Tendenz zu Pragmatismus absehbar, der die effektive Bekämpfung von Menschenhandel vor die Erschwerung von einvernehmlicher Sexarbeit stellt. So hat der Kanton Zürich erkannt, dass Repression gegen Sexarbeiterinnen ein Vertrauensverhältnis mit der Polizei verunmöglicht und dadurch die Aufklärung von Menschenhandel erschwert. Aus der NZZ:
"Die Pionierrolle in Sachen Kampf gegen den Menschenhandel darf hierzulande die Stadtpolizei Zürich für sich in Anspruch nehmen. Sie hat als erstes Korps einen spezialisierten Ermittlungsdienst geschaffen und dort aufgrund der Erfahrungen in Hamburg auch ein kleines Fahndungsteam integriert. Diese sogenannten «Milieu-Aufklärer» haben den Auftrag, im Milieu präsent zu sein und ihr Augenmerk auf mögliche Opfer zu richten. Hamburg wie auch Zürich werden international für ihr Vorgehen gelobt und gerne als Vorbild bezeichnet. Die «Milieu-Aufklärer» schaffen eine Vertrauensbasis und knüpfen Kontakte, was ihnen deshalb besser gelingt als anderen Polizeikollegen, weil sie nicht gleichzeitig noch repressiv vorgehen. Die Menschenhandel-Fahnder fragen also nicht danach, ob Prostituierte (oder andere Arbeitnehmer) über sämtliche notwendigen Bewilligungen verfügen und sich im zugewiesenen Quartier aufhalten, sondern sie konzentrieren sich auf eine mögliche Ausbeutungssituation. Sie sammeln vor Ort möglichst viele Informationen, meist in enger Zusammenarbeit mit Sozialarbeiterinnen und nichtstaatlichen Fachorganisationen."
Ob dieses Vorgehen sich bewährt, wird wohl unter Anderem davon abhängen, wie der Informationsfluss unter den verschiedenen Einheiten ist. Wenn die Menschenhandels-Fahnder den repressiven Einheiten Informationen über administrative Gesetzesverstösse wie fehlende Bewilligungen weiterleiten, wars das wohl mit dem Vertrauensverhältnis. Und wenn die repressiven Einheiten gleichzeitig ihre Präsenz verstärken und Bussen aussprechen, wird sich das wohl nicht gerade förderlich auswirken.
- z.B. führt der "Kantönligeist" zu einer Zersplitterung der Vorschriften in den unterschiedlichen Kantonen, die es für Sexarbeiterinnen sehr schwer macht zu wissen, was an ihrem Arbeitsort nun gilt (dies ist auch in Deutschland so). Da Sexarbeit naturgemäss ein hochgradig mobiles Gewerbe ist, v.a. für Wanderhuren und Escorts, wo man vielleicht nur kurze Zeit in einem Kanton arbeitet, wirkt sich dies umso erschwerender aus.
- In Genf müssen sich Bordellsexarbeiterinnen und Escorts sich soweit ich weiss unter ihrem bürgerlichen Namen registrieren lassen, was völlig unhaltbar ist da es einem möglicherweise verheerenden Zwangsouting gleich kommt.
- Sexarbeiterinnen können zumindest im Kanton Zürich und Bern ihr Honorar einfordern- wie dies in anderen Kantonen ist, ist allerdings nicht geklärt.
Dennoch ist die Lage in vielen Kantonen besser als in einem Grossteil der restlichen Welt, und es ist vereinzelt eine Tendenz zu Pragmatismus absehbar, der die effektive Bekämpfung von Menschenhandel vor die Erschwerung von einvernehmlicher Sexarbeit stellt. So hat der Kanton Zürich erkannt, dass Repression gegen Sexarbeiterinnen ein Vertrauensverhältnis mit der Polizei verunmöglicht und dadurch die Aufklärung von Menschenhandel erschwert. Aus der NZZ:
"Die Pionierrolle in Sachen Kampf gegen den Menschenhandel darf hierzulande die Stadtpolizei Zürich für sich in Anspruch nehmen. Sie hat als erstes Korps einen spezialisierten Ermittlungsdienst geschaffen und dort aufgrund der Erfahrungen in Hamburg auch ein kleines Fahndungsteam integriert. Diese sogenannten «Milieu-Aufklärer» haben den Auftrag, im Milieu präsent zu sein und ihr Augenmerk auf mögliche Opfer zu richten. Hamburg wie auch Zürich werden international für ihr Vorgehen gelobt und gerne als Vorbild bezeichnet. Die «Milieu-Aufklärer» schaffen eine Vertrauensbasis und knüpfen Kontakte, was ihnen deshalb besser gelingt als anderen Polizeikollegen, weil sie nicht gleichzeitig noch repressiv vorgehen. Die Menschenhandel-Fahnder fragen also nicht danach, ob Prostituierte (oder andere Arbeitnehmer) über sämtliche notwendigen Bewilligungen verfügen und sich im zugewiesenen Quartier aufhalten, sondern sie konzentrieren sich auf eine mögliche Ausbeutungssituation. Sie sammeln vor Ort möglichst viele Informationen, meist in enger Zusammenarbeit mit Sozialarbeiterinnen und nichtstaatlichen Fachorganisationen."
Ob dieses Vorgehen sich bewährt, wird wohl unter Anderem davon abhängen, wie der Informationsfluss unter den verschiedenen Einheiten ist. Wenn die Menschenhandels-Fahnder den repressiven Einheiten Informationen über administrative Gesetzesverstösse wie fehlende Bewilligungen weiterleiten, wars das wohl mit dem Vertrauensverhältnis. Und wenn die repressiven Einheiten gleichzeitig ihre Präsenz verstärken und Bussen aussprechen, wird sich das wohl nicht gerade förderlich auswirken.